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BVerfG - Entscheidung vom 22.08.1994

2 BvR 1547/94

Normen:
BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
GG Art. 103 Abs. 1, Abs. 3
StPO §§ 203 207

Fundstellen:
NJW 1995, 316
NStE Nr. 6 zu § 207 StPO

Die Verfassungsbeschwerde, mit der sich der Beschwerdeführer gegen einen im Strafverfahren ergangenen Eröffnungsbeschluß wendet und eine Verletzung des Art. 103 Abs. 3 GG rügt, ist unzulässig. Ihr steht der Grundsatz [...]
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