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VGH Baden-Württemberg - Entscheidung vom 11.10.1985

5 S 1738/85

Normen:
PolG § 7, § 8 Abs.1

Fundstellen:
DRsp V(540)144a
DÖV 1986, 249
NVwZ 1986, 325

»Rechtsgrundlage für das Einschreiten [hier: Schadenbegrenzungsmaßnahmen im Fall von Grundwasserverunreinigungen] der Bekl. [Stadt] ist § 82 Abs. 1 und 3 des WG Bad.-Württ. in Verbindung mit den einschlägigen [...]
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