Siehe hierzu die nachgehende Entscheidung des BVerwG vom 22.05.1987 - 4 C 19.85 - BayVBl 1987, 756 -. Vorinstanz: VG Karlsruhe, vom 06.10.1983 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 539/82 BRS 44 Nr. 43 BWVPr 1985, 230 VBlBW [...]
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