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OLG Hamm - Entscheidung vom 20.12.1985

4 W 148/85

Normen:
ZPO § 319 Abs.3

Fundstellen:
DRsp IV(415)174c
MDR 1986, 417

»Die sofortige Beschwerde ist unzulässig. Das folgt allerdings nicht daraus, daß das LG die Berichtigung der Parteibezeichnung nicht, wie es in § 319 ZPO vorgesehen ist, durch Beschluß, sondern in dem von ihm gefällten [...]
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