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OLG Koblenz - Entscheidung vom 14.01.1981

14 W 18/81

Normen:
BRAGO § 27
ZPO § 91

Fundstellen:
JurBüro 1981, 383

Die gemäß § 104 Abs. 3 ZPO , §§ 11 Abs. 2 , 21 Abs. 2 RpflG zulässige sofortige Beschwerde ist nur zu einem geringen Teil begründet. Schreibauslagen gehören grundsätzlich zu den allgemeinen Geschäftsunkosten des [...]
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