Ebenso: BGHZ 77, 126, 131 = NJW 1980, 1953; BGH, NJW 1981, 1510. Nach dieser Klausel ist damit die Beschränkung auf ein Gewährleistungsrecht zulässig (vgl. auch OLG Karlsruhe, ZIP 1983, 1091 ). Zu beachten ist aber in [...]
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