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BVerwG
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»Entnazifizierungsbescheide, die von säuberungsrechtlichen Sühnemaßnahmen lediglich abgesehen haben, ohne über die dem Betroffenen zu gewährende beamtenrechtliche Rechtsstellung positiv zu entscheiden, sind keine 'günstigeren Maßnahmen' im Sinne des § 63
»Im Geltungsbereich des südd. VGG besteht, vorbehaltlich des § 81 BVerwGG, keine Rechtsgrundlage für die Verweisung einer Sache durch die Verwaltungsgerichte an die Arbeitsgerichte; eine solche Verweisung kann insbesondere nicht auf § 48 des Arbeitsgerich
»Der Formvorschrift der Verfahrensordnungen für die Verwaltungsgerichte, daß die Rechtsmittelschrift einen bestimmten Antrag enthalten müsse, ist genügt, wenn das Ziel des Rechtsmittels aus der Tatsache der Einlegung des Rechtsmittels allein oder in Verbi
»Das Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet vom 25. April 1951 (BGBl. I S. 269) verleiht den von ihm erfaßten Personen die Berechtigung zum Aufenthalt in der Bundesrepublik, ohne daß sie einer besonderen Aufenthaltserlaubnis
»'Verlagern' i. S. des § 228 Abs. 2 Satz 2 LAG, § 8 Abs. 1 Satz 3 FG i. d. F. des 4. ÄndGLAG bedeutet nicht ein rein technisch aufzufassendes Verbringen eines Gegenstandes von einem Ort an einen anderen. Aus dem Gebiete des Grundgesetzes oder von Berlin (
»Als lediglich nominelle Mitglieder der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD sind nicht Personen anzusehen, die zu irgendeinem Zeitpunkt ein Amt in der NSDAP oder einer ihrer Gliederungen ausgeübt haben, auch wenn sie nich
»Zu den wiedergutzumachenden Schädigungen i. S. des § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. g BWGöD gehört auch die infolge verspäteter Zulassung zu vorgeschriebenen Prüfungen unterbliebene Beförderung.«
»Bei Anwendung des § 7 Abs. 1 - zweite Alternative - Ges. zu Art. 131 GG ist die oberste Dienstbehörde weder verpflichtet noch berechtigt, eine Rechtsstellung zu berücksichtigen, die der betroffene Beamte bis zum 8. Mai 1945 zu keiner Zeit innegehabt hat,
»1. Erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs in Stuttgart. 2. § 7 Abs. 1 Ges. zu Art. 131 GG erfaßt a l l e Rechte, die durch rechts- oder sachwidrige Ernennungen oder Beförderungen erlangt sind, also auch das Recht zur Führung der Amtsb
»1. Die Länder sind für die Ausführung des Getreidepreisgesetzes vom 21. Juli 1951 (BGBl. I S. 451) bei Erstattung der Frühdruschprämien zuständig. 2. Handelsbetriebe, die gemäß § 12 Abs. 1 des Getreidepreisgesetzes die Frühdruschprämie an den Erzeuger ge
»1. Lastenausgleichsrecht: Zur 'Familienzusammenführung hilfsbedürftiger Geschädigter'. 2. Zur Fortwirkung des Existenzverlustes.«
»1. Die Feststellung, daß tatsächlich eine enge Verbindung zum Nationalsozialismus bestanden hat, ist nicht notwendige Voraussetzung der Anwendung des § 7 Abs. 1 - zweite Alternative - Ges. zu Art. 131 GG. Diese Vorschrift kommt auch dann zum Zuge, wenn d
»1. Mit Hilfe des Aufbaudarlehns soll nach dem Willen des Gesetzgebers eine Wiedereingliederung des Geschädigten in das Wirtschaftsleben erfolgen, und zwar nach Möglichkeit unter Vermeidung eines sozialen Abgleitens. Es kommt also für die Frage, ob der Ge
»1. 'Im Hinblick auf die Möglichkeit des Verlustes' des Sparbuchs ist eine Bestätigung ausgestellt, wenn dem Kontoinhaber das Bestehen des Sparkontos für den befürchteten Fall eines künftigen Verlustes des Sparbuches bestätigt wird. 2. Einer solchen Bestä
»Die Miete des § 2 Abs. 1 Satz 1 VO PR 71/51 ist durch Vergleich mit den am 17. Oktober 1936 für gleichartige Wohnungen gezahlten Mieten zu ermitteln.«
»1. Zur Frage, ob, in welchem Umfang und mit welchem Ziel der Mieter eine Mietpreisfestsetzung verwaltungsgerichtlich anfechten kann, die den Mietpreis niedriger als die Vertragsmiete festgesetzt hat. 2. § 2 Abs. 1 BMG gibt dem Mieter einen Rechtsanspruch
»Landesrechtliche Vorschriften, nach denen kommunale Ehrenbeamte Ansprüche Dritter gegen die Gemeinde nicht geltend machen dürfen, sind mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»1. § 7 des Paßgesetzes ist im Rahmen einer verfassungsmäßigen rechtsstaatlichen Anwendung gültiges Recht. 2. Die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Versagung des Passes (Grenzkarte) gemäß § 7 des Paßgesetzes vorliegen, ist in vollem Umfang von den Ve
»1. Hat der Leiter des Notaufnahmeverfahrens eine Wiederaufnahme angeordnet, so hat sich die erneute Verhandlung und Entscheidung des Beschwerdeausschusses auf den gesamten Stoff zu erstrecken, wobei etwaige, zu der ursprünglichen Ablehnung der Notaufnahm
»Mit 'Genehmigung' im Sinne des Notaufnahmerechts hält sich im Geltungsbereich des Gesetzes auch derjenige auf, dessen Berliner Zuzugsgenehmigung befristet ist.«
»Ein die Gewährung einer Ausgleichsleistung aussprechender Beschluß des Beschwerdeausschusses ist ein mit verwaltungsgerichtlicher Klage angreifbarer Verwaltungsakt, auch wenn die Ausrechnung noch vom Ausgleichsamt vorgenommen werden muß.«
»1. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofs für Baden-Württemberg nach § 50 VGG ist unbeschadet der Entscheidung des Staatsgerichtshofs für das Land Baden-Württemberg vom 29. Oktober 1955 (BGl. S. 242) für die vor dem Inkrafttreten
»1. Im Revisionsverfahren ist parteifähig derselbe Beklagte wie in der Vorinstanz. 2. Der verfahrensrechtliche Mangel einer Revision, die von dem nicht zum Personenkreis der §§ 24 Abs. 4, 82 Abs. 1 BVerwGG gehörenden Ehemann der Klägerin eingelegt ist, ka
»1. Die Landabzüge, die in einem Umlegungsverfahren zugunsten einer Autobahn gemacht werden, stellen sich als Enteignung im Sinne des Art. 14 GG dar. 2. Die Vorschriften des Umlegungsgesetzes vom 26. Juni 1936 und der Reichsumlegungsordnung über derartige
»Die Vorschriften des Ersten Überleitungsgesetzes, des Umsiedlungsgesetzes und des Bundesvertriebenengesetzes begründen keine Verpflichtung des Bundes, zu den nach § 14 Abs. 1 des Ersten Wohnungsbaugesetzes bereitzustellenden Bundesmitteln für den soziale
»1. Die auf Weisung der amerikanischen Militärregierung für Hessen veröffentlichten Grundsätze zur Gewerbefreiheit hatten Gesetzeskraft. 2. Hiernach war die selbständige Ausübung des Maurerhandwerks in Hessen nicht mehr zulassungspflichtig.«
»1. Bei der Handhabung des § 7 Abs. 1 Buchst. a des Paßgesetzes müssen die Behörden sich von den Grundsätzen der freiheitlich-demokratischen Ordnung der Bundesrepublik leiten lassen. 2. Kritik an der Bundesregierung rechtfertigt nicht die Versagung eines
»1. Kraftfahrzeugbesitzer, die gelegentlich, wenn auch wiederholt, bei privaten Reisen Fremde mitnehmen, die ihnen dafür einen Beitrag zu den Kraftstoffkosten zahlen, bedürfen hierzu keiner Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. 2. Eine 'Mitfahr
»1. Die Gewährung eines Aufbaudarlehens setzt nicht voraus, daß der Geschädigte vor der Schädigung selbständig tätig gewesen ist. 2. Die Eingliederungshilfe bezweckt die Wiedereingliederung der Geschädigten in eine soziale Stellung, die ihrer früheren nah
»1. Mehreren Miteigentümern steht das Grundstückseigentümerprivileg nach § 17 Abs. 1 Satz 1 WBewG nur für einen von ihnen zu. 2. § 17 Abs. 1 Satz 1 WBewG geht § 14 Abs. 1 WBewG vor. 3. § 14 Abs. 1 WBewG gewährt dem Verfügungsberechtigten einen Anspruch au
»Die Wiederzuweisung des Räumungsvergleichsschuldners ist nicht allgemein unzulässig, sondern im Einzelfall auf die Zumutbarkeit für den Vermieter nachzuprüfen. Dabei sind nicht besonders strenge Maßstäbe anzulegen.«
»§ 29 BVerwGG ist in der Regel auch in Revisionsverfahren nach § 339 LAG anwendbar. Die Vollziehung einer Rückforderungsverfügung ist nach § 29 Abs. 1 Satz 2 BVerwGG noch nicht angeordnet, wenn das Ausgleichsamt vor der Entscheidung über einen weiteren An
»Ein Vorbescheid nach §§ 44, 79 VGG Rhld.-Pfalz ist keine Endentscheidung im Sinne des § 10 Buchst. a BVerwGG.«
»1. Der Bundesminister für Wirtschaft ist zuständig für die Genehmigung von Einfuhr- und Ausfuhrgeschäften, gegebenenfalls auch ohne Anhörung des Einfuhrausschusses. 2. Eine mündliche Zusage verpflichtet eine Behörde in der Regel dann, den zugesagten Verw
»1. Die Festsetzung des Übernahmepreises gemäß § 8 Abs. 1 des Getreidegesetzes vom 24. November 1951 ist ein im Verwaltungsrechtswege anfechtbarer Verwaltungsakt. 2. § 8 Abs. 1 des Getreidegesetzes widerspricht nicht dem Grundgesetz.«
»Bei Berechnung des Einkommenshöchstbetrages und der Höhe der Unterhaltshilfe (§§ 267 Abs. 1, 269 Abs. 2 LAG) sind Kinder im Sinne des § 265 Abs. 2 Satz 2 LAG zu berücksichtigen, sofern der Berechtigte die finanziellen Lasten für deren Unterhalt überwiege
»1. Die Zuweisung wird durch den Tod des Verfügungsberechtigten nicht gegenstandslos, sondern richtet sich nunmehr gegen dessen Erben. 2. Eine gegen eine Erbengemeinschaft gerichtete Zuweisung kann nur von allen Erben gemeinsam angefochten werden. Diese s
»1. Das in einer älteren Sondervorschrift vorgesehene, dem Einspruchsverfahren nachfolgende Beschwerdeverfahren bildet keine Klagevoraussetzung im Sinne der MRVO Nr. 165. 2. Ist das Beschwerdeverfahren durchgeführt worden, so muß die Klage gegen die Besch
»1. Die Aufsicht über eine Sterbegeldkasse wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß in der Satzung die Wendung enthalten ist, ein Rechtsanspruch bestehe nicht. 2. Die Aufsichtsbehörde kann ihre Entschließung, daß eine Sterbegeldkasse aufsichtsfrei sei, jede
»Ein Verein, der im Falle des Todes eines jeden Mitgliedes Spenden einsammelt und den eingesammelten Betrag den Hinterbliebenen des Verstorbenen auszahlt, ohne eine von der Höhe der eingesammelten Spenden unabhängige Verpflichtung zu einer bestimmten Leis
»Die Nachversicherung des ohne Versorgungsanwartschaft ausscheidenden Beamten ist keine Abfindung im Sinne des § 111 Abs. 1 Nr. 6 BBG bzw. § 81 Abs. 1 Nr. 5 DBG. Die frühere Dienstzeit, für die vom Dienstherrn gemäß §§ 11, 18 AVG bzw. §§ 1234, 1242 a RVO
»1. Die Nichtberücksichtigung von Beförderungen nach § 19 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 2 Ges. zu Art. 131 GG verletzt nicht das Grundgesetz. 2. Der für die Verteilung der Beförderungen nach dieser Vorschrift verfügbare Beförderungszeitraum umfaßt - soweit nicht Z
»Die Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist auf Antrag einer Prozeßpartei wirkt sich nicht ohne weiteres auf die Frist für die Begründung der auch von der Gegenpartei selbständig eingelegten Revision aus.«
»Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis auf Grund der Ausländerpolizeiverordnung steht im pflichtgemäßen Ermessen der zuständigen Behörde.«
»1. Gegen eine Anordnung der Versicherungsaufsichtsbehörde, durch die die Werbung für Bestattungsvorverträge in Verbindung mit Lebensversicherungsverträgen beschränkt wird, können auch Bestattungsunternehmen, die zugleich Versicherungsvermittler sind, kla
»Zur Beweislast und Beweisführungspflicht im Anfechtungsprozeß.«
»1. Das Gebot der wertgleichen Abfindung ist oberster Grundsatz des Umlegungsverfahrens. Nur im Rahmen der wertgleichen Abfindung steht den Umlegungsbehörden ein Ermessen bei der Neueinteilung des Umlegungsgebiets und der Gestaltung des Umlegungsplanes zu
»§ 14 Abs. 1 WBewG gibt nur dem Verfügungsberechtigten, nicht aber dem von ihm erfolglos vorgeschlagenen Bewerber einen Anspruch auf die Benutzungsgenehmigung. Nur jener, aber nicht dieser kann daher Anfechtungsklage gegen die anderweite Zuteilung erheben
»Auf Grund des § 1 Abs. 1 Ziff. 1 der 8. DV vom 14. April 1943 (RGBl. I S. 255) zum DBG sind bei einem volksdeutschen Umsiedler, der im Zusammenhang mit der Umsiedlung in ein deutsches Beamtenverhältnis berufen worden ist, nach näherer Maßgabe dieser Best
»1. Der Fluchtlinienplan nach dem preußischen Fluchtliniengesetz und der im Planauslegungsverfahren ergehende Einwendungsbescheid sind keine Verwaltungsakte. 2. Klagen der Betroffenen gegen die im Planverfahren ergehenden Entscheidungen der Beschlußaussch
»Die Vorschriften des § 5 des Hebammengesetzes vom 21. Dezember 1938 und des § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung vom 16. Dezember 1939 über die Festsetzung einer Altersgrenze für Hebammen sind mit dem Grundgesetz vereinbar.«
»Ein Ortsbauplan oder ein Bebauungsplan nach württembergischem Recht und die im Planverfahren ergehenden Entscheidungen über Einwendungen sowie der Feststellungsbeschluß sind keine Verwaltungsakte.«
»1. Die Alleinzuweisung nach § 15 Abs. 6 WBewG ist nicht nur dann zulässig, wenn ein eindeutiger Spitzenfall der Dringlichkeit vorliegt, sondern immer dann, wenn sie die einzige wohnungszwangswirtschaftlich vertretbare Lösung ergibt. 2. Das Wohnungsamt tr
»1. Beamtenanwärter der Deutschen Reichsbahn, die während ihres Kriegswehrdienstes ohne Prüfung zu außerplanmäßigen Beamten ernannt wurden, haben in der britischen Besatzungszone keinen Rechtsanspruch darauf, der in § 30 der Reichslaufbahnverordnung vorge
»Die Klagefrist wird nicht in Lauf gesetzt durch eine Rechtsmittelbelehrung des Inhalts, die beim Verwaltungsgericht zu erhebende Klage solle beim Beschwerdeausschuß eingelegt werden, zur Fristwahrung genüge jedoch unmittelbare Einreichung beim Verwaltung
»Eine auf dem Gebiet des Entnazifizierungsrechts getroffene Gnadenentscheidung des Ministerpräsidenten von Rheinland-Pfalz ist auch dann keine 'günstigere Maßnahme' im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 3 Ges. zu Art. 131 GG, wenn sie beamtenrechtliche Folgen hat
»Eine günstigere Maßnahme im Sinne des § 63 Abs. 3 Satz 3 Ges. zu Art. 131 GG muß v o r dem Inkrafttreten des Gesetzes getroffen sein.«
»Zur Unterscheidung zwischen gesetzlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen und Ermessenserwägungen bei Aufbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz.«
»Auch für vermögensrechtliche Ansprüche von Bundesrichtern beim Bundesgerichtshof aus ihrem Dienstverhältnis ist der Verwaltungsrechtsweg nach § 189 in Verbindung mit § 172 BBG gegeben; § 9 GVG steht nicht entgegen. Dies gilt auch für Bundesrichter im Ruh
»1. Seit dem 19. November 1953 (Inkrafttreten der Verfassung des Landes Baden-Württemberg) ist gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs Bebenhausen im ersten Rechtszuge ein Rechtsmittel an ein Gericht des Landes zulässig. Jedoch ist der Verwal
»1. § 27 Bundesversorgungsgesetz gewährt einen Rechtsanspruch auf Erziehungsbeihilfe. 2. § 22 der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge gilt auch für Ansprüche aus § 27 Bundesversorgungsgesetz. Demnach wird der Zusamme
»1. § 360 LAG und § 41 FG sind rechtsgültig. Sie verstoßen nicht gegen Art. 3, 14, 92, 96 , 101Abs. 1, 103 Abs. 2. Denn sie enthalten nicht eine Strafmaßnahme, sondern sind Ausdruck des auch im öffentlichen Recht geltenden, allgemeinen Rechtsgedankens der
»1. Der Branntweinkleinhandel im Sinne des Gaststättengesetzes ist nicht auf die Abgabe von Branntwein in festverschlossenen Flaschen beschränkt, sondern umfaßt auch den Verkauf von losem Branntwein. 2. Die Nähe eines Arbeitsamts stellt keinen Versagungsg
»§§ 1, 5 und 140 des Versicherungsaufsichtsgesetzes verstoßen nicht gegen das Grundgesetz.«
»1. Nach dem Grundgesetz ist Freizügigkeit als die Regel anzusehen, die jeder Deutsche, auch der Sowjetzonenflüchtling, für sich in Anspruch nehmen kann, ohne zunächst gehalten zu sein, sein Recht dem Staat gegenüber darzutun oder gar nachzuweisen. 2. Für
»Die Wohnungsbehörde verfährt rechtswidrig, wenn sie durch wechselseitige Zuweisungen einen Wohnungstausch herbeiführt, obwohl weder der Vermieter ihm zugestimmt noch das Mieteinigungsamt dessen Zustimmung ersetzt hat.«
»In Kriegsgefangenenentschädigungssachen kann außer einem Vertreter des öffentlichen Interesses auch die beklagte Körperschaft (Behörde) Revision und NIchtzulassungsbeschwerde einlegen.«
»1. Für die Entscheidung darüber, ob eine Beförderung im Wege der Wiedergutmachung nachzuholen ist, kommt es nicht auf die Regellaufbahn eines Beamten der Laufbahngruppe des Geschädigten, sondern auf dessen individuelle Laufbahn an; dabei kann die Möglich
»1. Soll eine oberste Landesbehörde im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Urkunden vorlegen, so ist die nach § 55 rh.-pf. VGG der 'nächsthöheren Behörde' zustehende Erklärung, daß die Vorlage öffentliche Belange erheblich gefährdet, von ihr selbst abzugeb
»Für die Klagezurücknahme im Revisionsverfahren bedarf es im Hinblick auf § 61 in Verbindung mit § 45 Abs. 1 BVerwGG auch dann nicht der Zustimmung des Gegners, wenn die Zustimmung nach der Regelung in der für die vorhergehenden Rechtszüge maßgebenden Ver
»1. Der Begriff 'nationalsozialistische Verfolgungs- oder Unterdrückungsmaßnahmen' i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 2 BWGöD setzt nicht voraus, daß diese Maßnahmen wegen der gegen den Nationalsozialismus gerichteten politischen Überzeugung des Betroffenen oder a
»1. Für Klagen wegen Requisitionsentschädigung ist in der ehemaligen britischen Zone der Verwaltungsrechtsweg zulässig. 2. Die Finanztechnische Anweisung Nr. 53 - FTA 53 - und die Erste Anordnung über die Entschädigung für die Requisition von Grundstücken
»Bei der Enteignung von Land für Kleinsiedlungen nach § 11, Vierter Teil, Kapitel II der 3. Notverordnung waltet hinsichtlich der Fragen, ob ein Kleinsiedlungsvorhaben geplant ist, ob das in Aussicht genommene Gelände geeignet ist, und ob anderweitig in A
»1. Auch Rahmenvorschriften, die innerhalb der Gesetzgebungsbefugnis des Bundes nach Art. 75 GG liegen, sind nach Art. 125 GG unter den dort genannten Voraussetzungen Bundesrecht. 2. Die Erklärung eines Gebietes zum Naturschutzgebiet mit der Wirkung, daß
»Bei Streit um die Abführung anderweitiger, rückwirkend bewilligter Leistungen an den Ausgleichsfonds sind die allgemeinen Verwaltungsgerichte zuständig. Ob dem Empfänger bei nachträglicher Bewilligung anderweitiger Leistungen SHG-Unterhaltshilfe zustand,
»Parteivernehmung und -beeidigung sind im Verwaltungsstreitverfahren auch dort statthaft, wo sie in der Verfahrensordnung nicht ausdrücklich vorgesehen sind.«
»1. Zur Anwendung des § 2 Abs. 1 Satz 2 VO PR 71/51 bei einer nach dem 1. Juli 1918 erfolgten Wohnungsteilung. 2. Bei der Ermittlung der nach § 2 Abs. 1 Satz 1 VO PR 71/51 ortsüblichen MIete sind auch Krisenmieten zu berücksichtigen.«
»1. Zur Frage der Verwirkung von Erstattungsansprüchen. 2. Die JEIA-Anweisung Nr. 29 enthält eine Rechtsgrundlage für die Erhebung von Gebühren; jedoch dürfen Gebühren nicht in Höhe von 2 vom Tausend des für Einfuhrermächtigungen beantragten Betrages ohne
»1. Die sachlich-rechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines heimatlosen Ausländers ergeben sich allein aus § 23 des Gesetzes über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer im Bundesgebiet. 2. Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen kann die Ausweisu
»1. Die Erteilung der Wohnsiedlungsgenehmigung hat in bestimmtem Umfang bindende Wirkung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren. 2. Es widerspricht der verfassungsmäßigen Eigentumsgarantie, wenn bei der prüfung der Frage, ob ein Bau materiell illeg
»Verfügungsberechtigt im Sinne des § 14 Abs. 1 WBewG ist derjenige, der nach bürgerlichem Recht zur Vermietung des zuzuteilenden Wohnraums berechtigt ist. Das ist bei der Einliegerwohnung eines Siedlungshauses der Siedler, nicht das Siedlungsunternehmen.«
»1. Die Mietpreisvorschriften des geltenden Rechts sind Gesetze zum Schutze der Mieter. 2. Der Mieter ist berechtigt, eine rechtswidrige Mieterhöhungsgenehmigung der Preisbehörde anzufechten.«
»Der Schlußerbe kraft sogenannten Berliner Testaments ist lastenausgleichsrechtlich wie ein Nacherbe antragsberechtigt.«
»Zur Frage der Unzulässigkeit einer Revision mangels Beschwer des Revisionsklägers.«
»1. Das Preisgesetz verstößt gegen Art. 83 ff. GG. 2. § 2 Abs. 1 PreisG verstößt gegen Art. 2 Abs. 1, Art. 19 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3 und Art. 80 Abs. 1 Satz 2 GG.«
»1. Zur Aufklärungspflicht des Verwaltungsgerichts. 2. Kann eine Ehefrau Kriegsschadenrente beanspruchen, wenn ihre Ehescheidungsklage abgewiesen und ihr Armenrechtsgesuch für eine Unterhaltsklage gegen ihren Ehemann mangels des Rechts zum Getrenntleben a
»1. Die Zweite Verordnung zur Durchführung der Reichsapothekerordnung vom 26. Mai 1942 gehört dem Bundesrecht an. 2. Die in dieser Verordnung getroffene Regelung für die Beschäftigung von Apothekeranwärtern in den Apotheken mit fachlichen Arbeiten steht m
»1. Die Unterstellung unter den Landschaftsschutz nach dem Naturschutzgesetz ist im allgemeinen keine Enteignung. 2. Ein Bauverbot in einer Landschaftsschutzverordnung kann materiell nicht weiter reichen, als es im Interesse des gesetzlich anerkannten Sch
»Eine Erweiterung des Kreises der Wochenmarktartikel auf Grund des § 66 Abs. 2 Gewerbeordnung ist nur dann zulässig, wenn eine entsprechende Ortsgewohnheit bereits zur Zeit des Inkrafttretens der Vorschrift bestand.«
»Es widerspricht allgemeinen Verfahrensgrundsätzen, wenn das Verwaltungsgericht um die Erhebung von Beweisen diejenige Verwaltungsbehörde ersucht, deren Verwaltungsakt von dem Gerichtsverfahren selbst berührt wird.«
»Hatte eine alleinstehende Frau beim Inkrafttreten des Lastenausgleichsgesetzes für mindestens drei zu ihrem Haushalt gehörende Kinder im Sinne des § 265 Abs. 2 LAG zu sorgen, so erfüllt sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Kriegsschadenrente auc
»1. Die durch Gesetz oder durch Rechtsverordnung zugelassenen Urkunden für die Feststellung des Anspruchs auf Währungsausgleich nach Grund und Höhe haben untereinander die gleiche Beweiskraft. 2. Reicht die Vorlage einer Urkunde als 'Sparbuch' zum Nachwei
»Der Baulinienplan nach der bayerischen Bauordnung ist ein Verwaltungsakt.«
»'Ordnungsmäßig' im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 G 131 ist die vor dem 8. Mai 1945 vorgenommene Überweisung eines evakuierten Beamten an eine der in dieser Vorschrift bezeichneten Kassen auch dann, wenn sie in den maßgeblichen Kassenvorschriften nicht ausdr
»Für die Frage, ob ein Vertriebener im Wege der Familienzusammenführung als 'hilfsbedürftiger Geschädigter zu seinen Kindern in den Geltungsbereich des Grundgesetzes oder nach Berlin (West) zugezogen ist' (§ 230 Abs. 2 Nr. 3 LAG), kommt es nicht darauf an
»Ein Existenzverlust im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 4 LAG kann auch auf dem Verlust von Vermögenswerten beruhen, der nach dem Feststellungsgesetz nicht feststellbar ist.«
»1. Bei der Anwendung des § 4 Abs. 3 G 131 auf einen mindestens 70 Jahre alten Antragsteller kommt es nur darauf an, ob dieser für seine Person und im Zeitpunkt der Begründung seines Wohnsitzes oder dauernden Aufenthalts im Bundesgebiet die gesetzliche Vo
»Der Ausdehnungsantrag der Einleitungsbehörde im Disziplinarverfahren kann nicht vor den allgemeinen Verwaltungsgerichten angefochen werden. Der Rechtsstreit hierüber kann auch nicht an das Disziplinargericht verwiesen werden.«
»Eine einheitliche Schadensfeststellung von Hausratschäden bei Ehegatten hat zur Voraussetzung, daß die Ehegatten nicht dauernd getrennt und im gemeinsamen Haushalt gelebt haben.«
»1. Die Gewerbefreiheits-Direktiven der amerikanischen Besatzungsmacht haben in Bayern auf dem Gebiet des Apothekenrechts die ihnen entgegenstehenden deutschen Vorschriften aufgehoben. 2. Für die Frage, ob ein Rechtsstreit im Sinne des § 79 Abs. 3 VGG in
»Anträge auf Genehmigung eines Linienverkehrs nach dem Personenbeförderungsgesetz können auch im Rahmen der von der Behörde geplanten allgemeinen Verkehrsordnung geprüft werden; insofern bleibt der Behörde ein Raum für ihr Ermessen.«
»1. Die marktregelnden Vorschriften der §§ 1 und 8 des Milch- und Fettgesetzes verstoßen weder gegen das Grundgesetz noch gegen die kartellrechtlichen Vorschriften der Besatzungsmächte. 2. Bei der Auslegung des § 1 Abs. 3 des Milch- und Fettgesetzes ist §
»Auf die Dienstzeit im Sinne des § 30 Ges. zu Art. 131 GG a. F. und des § 106 BBG sind solche Dienstzeiten nicht anzurechnen, die nur auf Grund einer Ermessensentscheidung ruhegehaltfähig sein können.«
»Eine Flucht aus den Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie ist als Ausweisung im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 Ges. zu Art. 131 GG anzusehen, wenn die Rückkehr des Vertriebenen infolge von Maßnahmen fremder Staaten unmöglich geworden ist.«
»Ist die Berufung eines Polizeivollzugsbeamten in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit durch die Anrechnung von Parteidienstzeiten auf die Polizeidienstzeit vorzeitig ermöglicht worden, so sind die Voraussetzungen des § 7 Abas. 1 - zweite Alternative - G
»Kriegssachschäden an Schiffen, die außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes und des Gebiets von Berlin-West entstanden sind, werden auch dann festgestellt, wenn der Schiffseigner weder eine Geschäftsniederlassung noch einen Wohnsitz an Land gehab
»Das Erste Wohnungsbaugesetz alter und neuer Fassung läßt für den vertraglichen Freibau keinen Raum. Dahingehende Vereinbarungen sind kraft öffentlichen Rechts unwirksam.«
»1. § 12 des Wohnsiedlungsgesetzes schließt im Regelfalle nur die Entschädigungspflicht für die durch das Wohnsiedlungsgesetz vorgenommene zeitliche Vorverlegung der Versagungsbefugnis aus. 2. Für den Charakter einer Bausperre als Inhaltsbestimmung des Ei
»§ 3 der Bauregelungsverordnung bezieht sich grundsätzlich auf alle Bauten in den sogenannten Außengebieten.«
»1. Bewilligt ein Ausgleichsamt Hausrathilfe, verweigert es aber mit Rücksicht auf ein Pfandrecht deren Auszahlung an den Antragsteller, so ist die Verweigerung mindestens dann als Verwaltungsakt i. S. des § 25 MRVO Nr. 165 anzusehen, wenn Bewilligung und
Lastenausgleich, Hausratschaden
»§ 22 Abs. 2 BWGöD findet nur dann Anwendung, wenn ein nach § 22 Abs. 1 BWGöD wiedergutmachungspflichtiger Dienstherr im Bundesgebiet nicht vorhanden ist.«
»1. Verhältnis der §§ 345, 346 LAG untereinander. - Es ist nicht zu beanstanden, daß der Präsident des Bundesausgleichsamts in der Weisung über Aufbaudarlehen für die Landwirtschaft bestimmt hat, daß über Anträge auf Gewährung solcher Darlehen der Leiter
»1. Die Vorschrift des § 8 Abs. 2 Satz 1 BWGöD ist auch dann anwendbar, wenn es um die Wiedergutmachung eines Schadens geht, der aus beamtenrechtlichen Gründen später infolge bei dem Schadensereignis schon vorhandener Umstände ohnehin eingetreten wäre (Fa
»1. Ist einem geschädigten Angehörigen des öffentlichen Dienstes die ihm nach dem Gesetz zukommende Wiedergutmachung gewährt, so ist er von diesem Zeitpunkt an nicht mehr 'Geschädigter' (§§ 9 und 10 BWGöD). Durch die Wiederverwendung zwecks Wiedergutmachu
»Das Bundesverwaltungsgericht ist für den Erlaß einstweiliger Anordnungen nicht zuständig, wenn die Hauptsache im Revisionsverfahren anhängig ist.«
»Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 Satz 2 des Wohnsiedlungsgesetzes ist gültig, soweit sie eine Pflicht zur Geländeabtretung, die nach anderen Vorschriften besteht, auf den Zeitpunkt der Parzellierung vorverlegt.«
»Bei Ermittlungen und Verhandlungen gemäß § 143 FlurbG haben sich der Vorsitzende des Flurbereinigungsgerichts und der beauftragte Richter an den für das gerichtliche Verfahren geltenden Grundsatz des rechtlichen Gehörs zu halten. Zu Ortsbesichtigungen mü
»1. § 5 Abs. 1 Buchst. c der Weisung des Präsidenten des Bundesausgleichsamtes vom 5. Mai/26. Oktober 1953 (Mtbl. BAA 1953 S. 169, 347) ist, soweit darin der für Sowjetzonenflüchtlinge und gleichgestellte Personen gemäß § 301 Abs. 3 Satz 3 LAG (n. F.) gel
»1. Die Verleihung des Betriebsrechts für eine Apotheke darf nicht aus Gründen des Schutzes der bestehenden Apotheken wegen eines fehlenden Bedürfnisses versagt werden. 2. § 54 der preußischen Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 (GS. S. 41) und § 3 Abs. 1
»Von der Alleinzuweisung nach § 15 Abs. 6 WBewG darf das Wohnungsamt nach Lage des Falles Gebrauch machen, um bei Wegfall des Hauptmieters den bisherigen Untermieter in der Wohnung zu belassen, ohne daß eine Beschränkung auf den von diesem bisher innegeha
»1. Wenn das berechtigte Interesse an dem verwaltungsgerichtlichen Ausspruch, das § 79 Abs. 1 Halbs. 2 VGG verlangt, mit dem Hinweis auf einen Zivilprozeß begründet wird, ist erforderlich, daß dieser entweder bereits anhängig oder mit hinreichender Sicher
»Eine Enteignung zu dem Zweck, Baulücken an Anbaustraßen zu schließen, ist zulässig.«
»Das Verbot des Art. 9 Abs. 2 GG muß durch eine besondere Auflösungsverfügung vollzogen werden.«
»Zwangshaft ist vom Richter und nur dann festzusetzen, wenn alle sonstigen Zwangsmittel erschöpft sind.«
»1. Das Flurbereinigungsgericht eines Landes, in dem als Beisitzer ein aktiver Beamter der Landeskulturverwaltung desselben Landes mitwirkt, ist nicht vorschriftsmäßig besetzt. 2. Die §§ 144 und 146 Nr. 2 des Flurbereinigungsgesetzes stehen mit dem Grundg
»Die Anwendung des Gesetzes zu Art. 131 GG ist nicht davon abhängig, daß der Beamte sich einem Entnazifizierungsverfahren unterworfen hat.«
»Von dem Verhalten des Klägers im Prozeß darf die Frage nicht abhängig gemacht werden, ob und in welcher Höhe eine Gebühr gemäß § 147 Abs. 1 FlurbG festzusetzen ist.«
»1. Die Klage ist nicht unzulässig, wenn der Einspruchsbescheid erst nach ihrer Erhebung ergangen ist. 2. Das Verlangen der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, gemäß § 55 des Güterkraftverkehrsgesetzes in andere Unterlagen als die Frachtbriefe Einsich
»Bei einem Wechsel der Einkunftsquellen ist für die Schadensberechnung zum Zwecke der Feststellung des Verlustes der Existenzgrundlage von den Einkünften auszugehen, die der Geschädigte aus der durch Kriegseinwirkung zerstörten Sache bezogen und verloren
»1. Auch ein den streitigen Ausgleichsanpruch nur dem Grunde nach anerkennender Beschwerdebescheid, der die Ausrechnung des Anspruchs dem Ausgleichsamt überläßt, enthält eine Rückverweisung an das Ausgleichsamt. 2. Dem Verfahren vor den Ausgleichsämtern i
»1. Soweit die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 26 des Bundesversorgungsgesetzes gegeben sind, besteht ein Rechtsanspruch auf Berufsförderungsmaßnahmen. 2. Hatte ein Beschädigter früher mehrere Berufe ausgeübt, so ist unter seiner bisherigen Beruf
»1. Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Rückerstattung wirtschaftlicher Tuberkulosehilfe. An dieser Rechtslage hat Nr. 24 des Runderlasses des Sozialministers des Landes Nordrhein-Westfalen vom 1. Juni 1949 zur Anweisung über die Gewährung von Tuberku