Flugreisen: Erstattungsanspruch bei verspäteter Gepäckbeförderung
Wenn eine Airline damit rechnen muss, Passagiergepäck nur mit erheblicher Verzögerung an den Zielort transportieren zu können, muss darauf vor der Buchung hingewiesen werden. Unterbleibt ein solcher Hinweis, besteht ein Schadensersatzanspruch. Die Airline muss auch den Flugpreis erstatten, soweit die Beförderung für den Passagier keinen Wert hatte. Das hat das OLG Celle entschieden.
Tempoverstöße: Kein unbegrenzter Anspruch auf Messdaten
Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat den Herausgabeanspruch für Unterlagen zu Geschwindigkeitsmessgeräten konkretisiert. Das Einsichtsrecht besteht demnach nur für Informationen, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Ordnungswidrigkeitenvorwurf stehen und eine Relevanz für die Verteidigung aufweisen. Im Entscheidungsfall ging es u.a. um sog. Case-List- und Statistikdateien.
Verkehrsverstöße: Höheres Bußgeld für SUV?
Bei der Bemessung einer Geldbuße darf von dem im Bußgeldkatalog vorgesehenen Regelfall nur abgewichen werden, wenn der Einzelfall deutlich vom Normalfall abweicht. Nicht ausreichend ist insoweit der pauschale Verweis, dass ein Rotlichtverstoß mit einem „SUV“ begangen wurde. Das hat das OLG Frankfurt entschieden und der Begründung eines Amtsgerichts bei der Bußgeldbemessung widersprochen.
Verspäteter Anschlussflug: Entschädigung bei einheitlicher Buchung
Der Ausgleichsanspruch für Fluggäste wegen großer Verspätung gilt auch bei direkten Anschlussflügen, die von unterschiedlichen Airlines durchgeführt werden. Wurden die Flüge von einem Reisebüro mit einem Gesamtpreis und einheitlichem Flugschein kombiniert, ist es unerheblich, dass zwischen den Luftfahrtunternehmen keine rechtliche Beziehung besteht. Das hat der EuGH entschieden.
Halterhaftung für Straßenmaut im EU-Ausland
Ungarische Straßenmaut kann grundsätzlich vor deutschen Zivilgerichten geltend gemacht werden. Das hat der BGH entschieden. Die in Ungarn vorgesehene alleinige Haftung des Fahrzeughalters für die Bezahlung der Maut ist demnach zulässig - ebenso wie eine „erhöhte Zusatzgebühr“ als Vertragsstrafe. Dies gilt auch, wenn - wie im Streitfall - eine Autovermietung Halterin des Fahrzeugs ist.
Autokauf: Gutgläubiger Erwerb bei gefälschtem Fahrzeugbrief
Wenn sich der Erwerber eines Gebrauchtwagens auf den gutgläubigen Erwerb von einem Nichtberechtigten beruft, muss der bisherige Eigentümer beweisen, dass der Erwerber sich die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher: Kraftfahrzeugbrief) nicht hat vorlegen lassen. Für eine Vorlage eines gefälschten Fahrzeugbriefs trifft den Erwerber eine sekundäre Darlegungslast. Das hat der BGH entschieden.
Ärztliches Gutachen bei Zweifeln an der Fahreignung
Das Verwaltungsgericht Trier hat in einem Eilverfahren eine Fahrerlaubnisentziehung bestätigt. Ein 89jähriger Fahrer war der Aufforderung, ein fachärztliches Gutachtens über seine Fahreignung beizubringen, nicht nachgekommen. Bei einer Weigerung oder nicht fristgerechten Beibringung kann demnach die Behörde nach berechtigten Zweifeln an der Fahreignung auf die Nichteignung schließen.
Nur begrenzte Standgebühren nach dem Abschleppen
Fahrzeughalter müssen Standgebühren nach dem Abschleppen nicht unbegrenzt zahlen. Das hat das OLG Dresden entschieden. Demnach dürfen Abschleppunternehmen ein Fahrzeug, nachdem der Halter dieses herausverlangt hat, zwar noch darüber hinaus einbehalten, um ihre Ansprüche zu sichern – allerdings dürfen sie ab diesem Zeitpunkt hierfür keine weiteren Standgebühren verlangen.
Kollision mit Blumenkübel: Kein Schadensersatz für Autofahrer
Das Landgericht Koblenz hat die Klage eines Autofahrers abgewiesen, der bei Dunkelheit mit einem zur Verkehrsberuhigung in einer Spielstraße aufgestellten Blumenkübel kollidiert war. Die Stadt haftet demnach nicht für eine vermeintlich unzureichende Kennzeichnung. Nach dem Gericht triffft einen Fahrer, der bei Dunkelheit auf ein unbeleuchtetes unbewegtes Hindernis auffahre, regelmäßig ein Verschulden.
Trunkenheitsfahrt: Keine Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils
Ein strafgerichtliches Urteil entfaltet für die Fahrerlaubnisbehörde für die Frage der Fahreignung keine Bindungswirkung, wenn im Strafverfahren die Fahreignung nicht eigenständig geprüft und bejaht worden ist. Die Behörde kann dann ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) verlangen. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden.