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Unterabschnitt 3 Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen
Unterabschnitt 3 Für Aufsichtszwecke beizubringende Informationen
§ 44 Prognoserechnungen
§ 47 Anzeigepflichten
§ 43 a Berichtspflichten zum Zwecke der Finanzstabilität; Verordnungsermächtigung
§ 46 Informationspflichten gegenüber der Bundesanstalt
§ 43 Informationspflichten; Berechnungen
§ 45 Befreiung von Berichtspflichten
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