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Verfahrensrecht
Vergleichsordnung
VerglO Grundsatz
§ 1 Grundsatz
Erster Abschnitt. Eröffnungsantrag, Vergleichsvorschlag
Zweiter Abschnitt. Eröffnung des Verfahrens
Dritter Abschnitt. Vergleichsgläubiger
Vierter Abschnitt. Vergleichsverwalter, Gläubigerbeirat
Fünfter Abschnitt. Wirkungen der Eröffnung des Vergleichsverfahrens
Sechster Abschnitt. Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfah...
Siebenter Abschnitt. Anmeldung der Forderungen, Vergleichstermin
Achter Abschnitt. Bestätigung des Vergleichs
Neunter Abschnitt. Wirkungen des bestätigten Vergleichs
Zehnter Abschnitt. Aufhebung des Verfahrens, Überwachung der Vergleichserfüllung
Elfter Abschnitt. Einstellung des Verfahrens
Zwölfter Abschnitt. Anschlußkonkurs
Dreizehnter Abschnitt. Besondere Arten des Vergleichsverfahrens
Vierzehnter Abschnitt. Allgemeine Verfahrensvorschriften
Fünfzehnter Abschnitt. Schluß- und Übergangsvorschriften
Sechster Abschnitt. Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfah...
§ 62 Wirkungen des allgemeinen Veräußerungsverbots
§ 64 Zustimmungsbefugnis des Vergleichsverwalters
§ 61 Eintragung des Verbots ins Grundbuch und ins Schiffsregister
§ 59 Allgemeines und besonderes Veräußerungsverbot
§ 65 Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen
§ 60 Beginn des allgemeinen Veräußerungsverbots
§ 63 Verbot der Verfügung über einzelne Gegenstände
§ 56 Pflicht zu bescheidener Lebensführung
§ 57 Stellung des Schuldners gegenüber dem Vergleichsverwalter
§ 58 Verfügungsbeschränkungen (Grundsatz)
Sechster Abschnitt. Verpflichtungs- und Verfügungsfähigkeit des Schuldners nach Eröffnung des Vergleichsverfah...
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§ 62 Wirkungen des allgemeinen Veräußerungsverbots
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§ 59 Allgemeines und besonderes Veräußerungsverbot
§ 65 Aufhebung der Verfügungsbeschränkungen
§ 60 Beginn des allgemeinen Veräußerungsverbots
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§ 58 Verfügungsbeschränkungen (Grundsatz)