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Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
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Strafprozeßordnung
Erstes Buch Allgemeine Vorschriften
Zweiter Abschnitt Gerichtsstand
§ 15 Gerichtsstand kraft Übertragung bei Hinderung des zuständigen Gerichts
§ 21 Befugnisse bei Gefahr im Verzug
§ 20 Untersuchungshandlungen eines unzuständigen Gerichts
§ 13 a Zuständigkeitsbestimmung durch den Bundesgerichtshof
§ 13 Gerichtsstand bei zusammenhängenden Strafsachen
§ 19 Zuständigkeitsbestimmung bei Zuständigkeitsstreit
§ 9 Gerichtsstand des Ergreifungsortes
§ 18 (weggefallen) Strafprozeßordnung
§ 17 (weggefallen) Strafprozeßordnung
§ 10 a Gerichtsstand bei Auslandstaten im Bereich des Meeres
§ 14 Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht
§ 16 Prüfung der örtlichen Zuständigkeit; Einwand der Unzuständigkeit
§ 11 Gerichtsstand bei Auslandstaten exterritorialer Deutscher und deutscher Beamter
§ 11 a Gerichtsstand bei Auslandstaten von Soldaten in besonderer Auslandsverwendung
§ 7 Gerichtsstand des Tatortes
§ 12 Zusammentreffen mehrerer Gerichtsstände
§ 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes
§ 10 Gerichtsstand bei Auslandstaten auf Schiffen oder in Luftfahrzeugen
§ 18 (weggefallen) Strafprozeßordnung
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 18 (weggefallen)
StPO ( Strafprozeßordnung )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
Gesetzestitel
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