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Bundeszentralregistergesetz
ZWEITER TEIL Das Zentralregister
ERSTER ABSCHNITT Inhalt und Führung des Registers
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Bundeszentralregistergesetz
ZWEITER TEIL Das Zentralregister
ERSTER ABSCHNITT Inhalt und Führung des Registers
§ 24 Entfernung von Eintragungen
§ 6 Gesamtstrafe und Einheitsstrafe
§ 13 Nachträgliche Entscheidungen nach Jugendstrafrecht
§ 10 Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten
§ 11 Schuldunfähigkeit
§ 20 b Identifizierungsverfahren
§ 3 Inhalt des Registers
§ 26 Zu Unrecht entfernte Eintragungen
§ 18 Straftaten im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes
§ 21 Automatisiertes Auskunftsverfahren
§ 20 a Änderung von Personendaten
§ 9 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 14 Gnadenerweise und Amnestien
§ 23 Hinweis auf Gesamtstrafenbildung
§ 8 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
§ 22 Hinweispflicht der Registerbehörde
§ 16 Wiederaufnahme des Verfahrens
§ 15 Eintragung der Vollstreckung und des Freiheitsentzugs
§ 19 Aufhebung von Entscheidungen
§ 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht
§ 20 Mitteilungen, Berichtigungen, Sperrvermerke
§ 25 Anordnung der Entfernung
§ 17 Sonstige Entscheidungen und gerichtliche Feststellungen
§ 4 Verurteilungen
§ 7 Aussetzung zur Bewährung; Vorbehalt der Entscheidung über die Aussetzung
§ 5 Inhalt der Eintragung
§ 21 a Protokollierungen
§ 9 (weggefallen) Bundeszentralregistergesetz
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
§ 9 (weggefallen)
BZRG ( Bundeszentralregistergesetz )
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln
Gesetzestitel
Änderungsnachweis
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