§ 16 Gesamteinkommen
SGB IV ( SGB IV - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung )
Gesamteinkommen ist die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts; es umfasst insbesondere das Arbeitsentgelt und das Arbeitseinkommen.
Stand: 01.04.2024
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