§ 6 Minderung des Familienaufwands
SGB I ( SGB I - Allgemeiner Teil )
Wer Kindern Unterhalt zu leisten hat oder leistet, hat ein Recht auf Minderung der dadurch entstehenden wirtschaftlichen Belastungen.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln