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SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
VIERTES KAPITEL Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
ZWEITER ABSCHNITT Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
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SGB V - Gesetzliche Krankenversicherung
VIERTES KAPITEL Beziehungen der Krankenkassen zu den Leistungserbringern
ZWEITER ABSCHNITT Beziehungen zu Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten
Erster Titel Sicherstellung der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen Versorgung
Zweiter Titel Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
Dritter Titel Verträge auf Bundes- und Landesebene
Vierter Titel Zahntechnische Leistungen
Fünfter Titel Schiedswesen
Sechster Titel Landesausschüsse und Gemeinsamer Bundesausschuss
Siebter Titel Voraussetzungen und Formen der Teilnahme von Ärzten und Zahnärzten an der Versorgung
Achter Titel Bedarfsplanung, Unterversorgung, Überversorgung
Neunter Titel Wirtschaftlichkeits- und Abrechnungsprüfung
Zweiter Titel Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
§ 77 b Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 79 b Beratender Fachausschuß für Psychotherapie
§ 77 a Dienstleistungsgesellschaften
§ 80 Wahl und Abberufung
§ 78 b Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 79 Organe
§ 78 a Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 81 a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
§ 81 Satzung
§ 79 a Verhinderung von Organen; Bestellung eines Beauftragten
§ 79 c Beratender Fachausschuss für hausärztliche Versorgung; weitere beratende Fachausschüsse
§ 77 Kassenärztliche Vereinigungen und Bundesvereinigungen
§ 78 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken
§ 78 c Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit
Zweiter Titel Kassenärztliche und Kassenzahnärztliche Vereinigungen
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§ 77 b Besondere Regelungen zu Einrichtungen und Arbeitsgemeinschaften der Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 79 b Beratender Fachausschuß für Psychotherapie
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§ 80 Wahl und Abberufung
§ 78 b Entsandte Person für besondere Angelegenheiten bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 79 Organe
§ 78 a Aufsichtsmittel in besonderen Fällen bei den Kassenärztlichen Bundesvereinigungen
§ 81 a Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen
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§ 78 Aufsicht, Haushalts- und Rechnungswesen, Vermögen, Statistiken
§ 78 c Berichtspflicht des Bundesministeriums für Gesundheit