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FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
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FÜNFTES KAPITEL Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung
ERSTER ABSCHNITT Träger der öffentlichen Jugendhilfe
ZWEITER ABSCHNITT Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit
DRITTER ABSCHNITT Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung
VIERTER ABSCHNITT Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung
ERSTER ABSCHNITT Träger der öffentlichen Jugendhilfe
§ 72 a Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen
§ 71 Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss
§ 72 Mitarbeiter, Fortbildung
§ 70 Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts
§ 69 Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter
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