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§ 4 b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung

RVG ( Rechtsanwaltsvergütungsgesetz )

 
 

1Aus einer Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3 a Absatz 1 Satz 1 und 2 oder des § 4 a Absatz 1 und 3 Nummer 1 und 4 entspricht, kann der Rechtsanwalt keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern. 2Die Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die ungerechtfertigte Bereicherung bleiben unberührt.





 Stand: 01.04.2024