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Insolvenz und Zwangsvollstreckung
Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
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Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
Erster Abschnitt Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken im Wege der Zwangsvollstreckung
Zweiter Titel Zwangsversteigerung
I. Anordnung der Versteigerung
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
III. Bestimmung des Versteigerungstermins
IV. Geringstes Gebot Versteigerungsbedingungen
V. Versteigerung
VI. Entscheidung über den Zuschlag
VII. Beschwerde
VIII. Verteilung des Erlöses
IX. Grundpfandrechte in ausländischer Währung
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
§ 28 (Der Zwangsversteigerung entgegenstehende Rechte)
§ 29 (Aufhebung des Verfahrens)
§ 30 (Einstweilige Einstellung mit Bewilligung des Gläubigers)
§ 30 g Vollzug der Vollstreckungssperre bei Stabilisierungsmaßnahmen
§ 30 e (Auflagen)
§ 30 b (Antrag auf einstweilige Einstellung)
§ 33 (Versagung des Zuschlags bei Aufhebungs- oder Einstellungsgründen)
§ 32 (Zustellung des Beschlusses über Aufhebung oder einstweilige Einstellung)
§ 31 (Fortsetzung des Verfahrens nach einstweiliger Einstellung)
§ 34 (Löschung des Versteigerungsvermerks bei Aufhebung des Verfahrens)
§ 30 c (Erneute Einstellung)
§ 30 a (Einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners)
§ 30 f (Aufhebung der einstweiligen Einstellung)
§ 30 d (Einstweilige Einstellung)
II. Aufhebung und einstweilige Einstellung des Verfahrens
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§ 28 (Der Zwangsversteigerung entgegenstehende Rechte)
§ 29 (Aufhebung des Verfahrens)
§ 30 (Einstweilige Einstellung mit Bewilligung des Gläubigers)
§ 30 g Vollzug der Vollstreckungssperre bei Stabilisierungsmaßnahmen
§ 30 e (Auflagen)
§ 30 b (Antrag auf einstweilige Einstellung)
§ 33 (Versagung des Zuschlags bei Aufhebungs- oder Einstellungsgründen)
§ 32 (Zustellung des Beschlusses über Aufhebung oder einstweilige Einstellung)
§ 31 (Fortsetzung des Verfahrens nach einstweiliger Einstellung)
§ 34 (Löschung des Versteigerungsvermerks bei Aufhebung des Verfahrens)
§ 30 c (Erneute Einstellung)
§ 30 a (Einstweilige Einstellung auf Antrag des Schuldners)
§ 30 f (Aufhebung der einstweiligen Einstellung)
§ 30 d (Einstweilige Einstellung)