§ 2 b Unbegleitete Auslandsadoption
AdVermiG ( Adoptionsvermittlungsgesetz )
Ein internationales Adoptionsverfahren ist untersagt, wenn es ohne die Vermittlung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle (§ 2 a Absatz 4) durchgeführt werden soll.
Stand: 01.09.2024
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