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Europarecht
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
Gesetze
Gesetze
Europarecht
Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. Dezember 2000
KAPITEL II ZUSTÄNDIGKEIT
Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2 Besondere Zuständigkeiten
Abschnitt 3 Zuständigkeit für Versicherungssachen
Abschnitt 4 Zuständigkeit bei Verbrauchersachen
Abschnitt 5 Zuständigkeit für individuelle Arbeitsverträge
Abschnitt 6 Ausschließliche Zuständigkeiten
Abschnitt 7 Vereinbarung über die Zuständigkeit
Abschnitt 8 Prüfung der Zuständigkeit und der Zulässigkeit des Verfahrens
Abschnitt 9 Rechtshängigkeit und im Zusammenhang stehende Verfahren
Abschnitt 10 Einstweilige Maßnahmen einschließlich solcher, die auf eine Sicherung gerichtet sind
Abschnitt 3 Zuständigkeit für Versicherungssachen
Artikel 14 (Risiken gemäß Art. 13 Nr. 5)
Artikel 8 (Bestimmung der Zuständigkeit)
Artikel 9 (Wahlrecht des Klägers bei Klagen gegen den Versicherer)
Artikel 13 (Fallgruppen zulässiger Gerichtsstandsvereinbarungen)
Artikel 11 (Besonderer Gerichtsstand bei Streithilfe)
Artikel 12 (Wohnsitzprinzip für Klagen des Versicherers)
Artikel 10 (Gerichtsstand des Schadensortes)
Abschnitt 3 Zuständigkeit für Versicherungssachen
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Artikel 14 (Risiken gemäß Art. 13 Nr. 5)
Artikel 8 (Bestimmung der Zuständigkeit)
Artikel 9 (Wahlrecht des Klägers bei Klagen gegen den Versicherer)
Artikel 13 (Fallgruppen zulässiger Gerichtsstandsvereinbarungen)
Artikel 11 (Besonderer Gerichtsstand bei Streithilfe)
Artikel 12 (Wohnsitzprinzip für Klagen des Versicherers)
Artikel 10 (Gerichtsstand des Schadensortes)