§ 28 Sonderurlaub
TVoeD ( Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst )
Beschäftigte können bei Vorliegen eines wichtigen Grundes unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts Sonderurlaub erhalten.
Stand: 01.04.2024
(c) copyright 2024 - Deubner Recht & Steuern, Köln