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Jugendschutzgesetz
JuSchG Jugendschutzgesetz
Abschnitt 1 Allgemeines
Abschnitt 2 Jugendschutz in der Öffentlichkeit
Abschnitt 3 Jugendschutz im Bereich der Medien
Abschnitt 4 Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Abschnitt 5 Verordnungsermächtigung
Abschnitt 6 Ahndung von Verstößen
Abschnitt 7 Schlussvorschriften
Abschnitt 3 Jugendschutz im Bereich der Medien
§ 16 Landesrecht
§ 14 Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen
§ 12 Bildträger mit Filmen oder Spielen
§ 15 Jugendgefährdende Medien
§ 11 Filmveranstaltungen
§ 13 Bildschirmspielgeräte
§ 14 a Kennzeichnung bei Film- und Spielplattformen
§ 10 a Schutzziele des Kinder- und Jugendmedienschutzes
§ 10 b Entwicklungsbeeinträchtigende Medien
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