Bitte aktivieren Sie JavaScript und laden Sie dann die Seite erneut!
Verkehrsrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
×
Auswahl Anzeigen
×
Erweiterte Suche
×
Suchen
Eingabe löschen
Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Verkehrsrecht
Familienrecht
Mietrecht
Verkehrsrecht
Rechtsprechung
Login
Angemeldet bleiben
Passwort vergessen
Login
Erweiterte Suche
Erweiterte Suche
Suchen
Eingabe löschen
Arbeitshilfen
Bibliothek
Rechtsprechung
Gesetze
Aktuelles
Schadensbezifferung
Home
Gesetze
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Handelsgesetzbuch
ERSTES BUCH Handelsstand
Gesetze
Gesetze
Allgemeines Zivilrecht
Handelsgesetzbuch
ERSTES BUCH Handelsstand
ERSTER ABSCHNITT Kaufleute
ZWEITER ABSCHNITT Handelsregister; Unternehmensregister
DRITTER ABSCHNITT Handelsfirma
VIERTER ABSCHNITT
FÜNFTER ABSCHNITT Prokura und Handlungsvollmacht
SECHSTER ABSCHNITT Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge
SIEBENTER ABSCHNITT Handelsvertreter
ACHTER ABSCHNITT Handelsmakler
NEUNTER ABSCHNITT Bußgeldvorschriften
FÜNFTER ABSCHNITT Prokura und Handlungsvollmacht
§ 50 (Beschränkung des Umfangs der Prokura)
§ 48 (Erteilung der Prokura; Gesamtprokura)
§ 58 (Übertragung der Handlungsvollmacht)
§ 52 (Widerruflichkeit der Prokura; Unübertragbarkeit; Erlöschen)
§ 54 (Handlungsvollmacht)
§ 56 (Angestellte in einem Laden oder offenen Warenlager)
§ 57 (Zeichnung des Handlungsbevollmächtigten)
§ 49 (Umfang der Prokura)
§ 55 (Abschlussvertreter)
§ 51 (Zeichnung des Prokuristen)
§ 53 (Anmeldung der Erteilung und des Erlöschens der Prokura; Zeichnung des Prokuristen)
FÜNFTER ABSCHNITT Prokura und Handlungsvollmacht
zurück
|
vor
§ 50 (Beschränkung des Umfangs der Prokura)
§ 48 (Erteilung der Prokura; Gesamtprokura)
§ 58 (Übertragung der Handlungsvollmacht)
§ 52 (Widerruflichkeit der Prokura; Unübertragbarkeit; Erlöschen)
§ 54 (Handlungsvollmacht)
§ 56 (Angestellte in einem Laden oder offenen Warenlager)
§ 57 (Zeichnung des Handlungsbevollmächtigten)
§ 49 (Umfang der Prokura)
§ 55 (Abschlussvertreter)
§ 51 (Zeichnung des Prokuristen)
§ 53 (Anmeldung der Erteilung und des Erlöschens der Prokura; Zeichnung des Prokuristen)