Tageszulassungen sind eine besondere Form des Neuwagengeschäfts. Sie dienen, anders als beim Vorführwagen, nicht der Nutzung des Fahrzeugs, sondern dem Absatzinteresse des Händlers. Eine solche Tageszulassung erfolgt aus rein formalen Gründen und ändert nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nichts an der zugesicherten Eigenschaft „fabrikneu“. Insbesondere ist hier auch nicht von einer Minderung des wirtschaftlichen Wertes auszugehen, da die Vorgehensweise inzwischen gängige Praxis darstellt und bei verständigen sowie durchschnittlich informierten Autokäufern allgemein bekannt ist, dass es sich dabei um ein unbenutztes Neufahrzeug [...]