Auf der Autobahn fuhr ein Sattelschlepper auf einen als letztes Fahrzeug im Stau stehenden Lkw auf, wobei der Beifahrer getötet wurde. – Es besteht kein Anscheinsbeweis für grobe Fahrlässigkeit. Dessen Regeln sind für die Entscheidung dieser Frage nicht anwendbar (BGH, Urt. v. 19.10.1971 – VI ZR 91/70, VersR 1972, 171). Siehe auch 5, 18 unter Abbiegen 3, 4, 6, 7, 8 unter Autobahn 2, 3 unter Beleuchtung 1, 5, 7 unter Geschwindigkeit 3, 5, 6 unter Glatteis Massenunfall 1 unter Regen 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12 unter Spurwechsel 4, 16 unter Überholen 1, 2, 3 unter Verletzungen 5 unter [...]