Ein Fahrzeug, das einen Verkehrsunfall hatte, wird i.d.R. auch nach der Reparatur bei einem Verkauf nicht denselben Verkaufswert erzielen, wie ein vergleichbares Fahrzeug ohne Vorschaden. Für diesen (merkantilen) Minderwert gewährt die Rechtsprechung dem Geschädigten einen Ausgleichsanspruch gegenüber der Versicherung. Für die Berechnung des Minderwerts steht eine Vielzahl von teils sehr unterschiedlichen Berechnungsmethoden zur [...]