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Die Versicherer haben ein großes Interesse an einem möglichst hohen Restwert, da dieser die Entschädigungsleistung an den Geschädigten vermindert. Vor diesem Hintergrund führt die Restwertproblematik häufig zu Streitigkeiten mit dem Versicherer. Die Rechtsprechung hat sich inzwischen in zahlreichen Entscheidungen auch mit dieser Thematik auseinandergesetzt, wie nachfolgender Überblick zeigt. Der Sachverständige hat sich bei der Ermittlung des Restwerts am regional zugänglichen Markt zu orientieren.1) BGH, Urt. v. 30.11.1999 – VI ZR 219/98, NJW 2000, 800; Urt. v. 12.07.2005 – VI ZR 132/04, NJW 2005, 3134; Urt. v. 13.01.2009 – VI ZR 205/08, NJW 2009, 1265; Urt. v. 13.10.2009 –VI ZR 318/08, NJW 2010, 605. Der Geschädigte darf sich auf den im Gutachten angegebenen Restwert verlassen und kann sein Fahrzeug grundsätzlich zu dem vom Sachverständigen auf dem örtlichen Markt ermittelten Restwert verkaufen.2) BGH, Urt. v. 21.01.1992 – VI ZR 142/91, NJW 1992, 903. Wendet [...]
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