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Nach einem Verkehrsunfall hat der Anspruchsteller zum einen den Haftungsgrund, also die haftungsbegründenden Tatsachen darzulegen und zu beweisen. Hierzu gehört der Nachweis, dass sich der Unfall so ereignet hat, wie er vom Geschädigten vorgetragen wurde. Zum anderen muss er auch den Schaden, der an seinem Fahrzeug entstanden ist, gegenüber dem Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherung der Höhe nach nachvollziehbar und nachprüfbar darlegen. Im ersteren Fall kann das Einschalten eines Sachverständigen sinnvoll sein, im zweiten Fall ist es unumgänglich. Das Einschalten ist immer dann angezeigt, wenn der Unfallhergang, besonders die einzelnen Verursachungsbeiträge streitig sind. Der Kfz-Sachverständige wird in diesen Fällen regelmäßig vom Geschädigten mit der Erstellung eines Verkehrsunfallrekonstruktionsgutachtens beauftragt, in dem es um die Klärung des Unfallablaufs und um Vermeidbarkeitsfragen geht. In jedem Fall wird der Kfz-Sachverständige nach einem [...]
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