Die nach der Prüfliste und ggf. den Erläuterungen hierzu festgehaltenen Informationen schlagen sich in der Beurteilung des Falls und der zu treffenden Maßnahme ähnlich einer Diagnose nieder. Dieses Ergebnis festzuhalten ist stets empfehlenswert, um doppelte Arbeit und mögliche Fehlerquellen zu vermeiden. Die wesentlichen Charakteristika für die Beurteilung des jeweiligen Unfalls lassen sich nach drei Merkmalen ausdrücken, innerhalb derer es wieder drei Kombinationen gibt, die sich alle mit einer dreistelligen Buchstabengruppe erfassen lassen. An der ersten Stelle bezeichnet der Buchstabe A den Unfall mit klarem, unstreitigem Haftungsgrund; B den Fall des problematischen Haftungsnachweises; C den Fall einer möglichen Mithaftung des Mandanten. An zweiter Stelle wird die Schadensart gekennzeichnet: mit S ein Unfall, bei dem nur Sachschaden entstanden ist; mit P der, bei dem Sach- und Personenschaden zu regulieren ist – oder auch nur Personenschaden; mit D der Fall, in dem ein [...]