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Die Regulierung eines Verkehrsschadens bedeutet in der Praxis die Entschädigung durch die gegnerische Krafthaftpflichtversicherung. Zur Identifizierung des jeweiligen Versicherungsvertrags sind die Angaben über das Fahrzeug unerlässlich. Hierzu gehören auch die Daten eines Anhängers, der nach § 7 Abs. 1 StVG im Schadensfall eine Haftung des Halters begründen kann. Versichertes Risiko ist das betreffende Kraftfahrzeug bzw. der Anhänger. Die bloße Angabe des Halters bzw. Versicherungsnehmers reicht nicht immer aus, speziell dann nicht, wenn auf den gleichen Versicherungsnehmer mehrere Fahrzeuge zugelassen sind. Darüber hinaus gibt es auch Fälle, in denen vom Fahrzeug ein Schaden verursacht ist, bevor der förmliche Versicherungsvertrag ausgefertigt wurde, also nur eine sogenannte Doppelkarte vorliegt. Die Feststellung des Fahrzeugs als solches ist dann von Bedeutung, wenn die Person des Gegners nach Name und Anschrift noch nicht bekannt ist; mit Hilfe der Fahrzeugdaten [...]
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