- Alleinhaftung des wartepflichtigen Gegners, wenn sich der vorfahrtsberechtigte Mandant nachgewiesen und bezogen auf den für ihn von rechts kommenden Verkehr in angepasster Geschwindigkeit der Kreuzung genähert hatte
- Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Gegners, wenn er für die Beachtung seiner Wartepflicht unangemessen schnell fuhr
- Mithaftung des vorfahrtsberechtigten Mandanten aus Betriebsgefahr, wenn er durch Anhalten vor der Kreuzung eine unklare Verkehrslage schafft
- Alleinhaftung des wartepflichtigen gegnerischen Kfz-Führers gegenüber dem vorfahrtsberechtigten Mandanten (Kradfahrer), dessen Sicht nach links behindert, nach rechts aber frei ist
- Alleinhaftung des wartepflichtigen Gegners, auch wenn der vorfahrtsberechtigte Mandant gegen das Rechtsfahrgebot verstieß
- Alleinhaftung des wartepflichtigen Gegners, obwohl dieser für den vorfahrtsberechtigten Mandanten sichtbar und langsam in die Kreuzung eingefahren war
- Haftungsquote für den wartepflichtigen Gegner, wenn er mit dem von rechts kommenden Mandanten auf einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt zusammenstößt, in die beide aus verschiedenen untergeordneten Straßen einfuhren
- Mithaftungsquote des vorfahrtsberechtigten Gegners, der mit dem für ihn von links kommenden Mandanten auf einer Kreuzung mit abknickender Vorfahrt zusammenstößt, in die beide aus verschiedenen untergeordneten Straßen eingefahren waren
- Alleinhaftung des Gegners, der von rechts aus einer über abgeflachte Bordsteine führenden Zufahrt einfährt
- Haftungsverteilung des wartepflichtigen Gegners, der sich nicht richtig in den Querverkehr eingegliedert hat
- Haftungsquote, wenn der vorfahrtsberechtigte Gegner die Geschwindigkeit verringert, rechts blinkt und dennoch geradeaus weiterfährt
- Haftungsquote für den Vorfahrtsberechtigten, wenn der wartepflichtige Mandant wegen schlechter Einsicht in die Vorfahrtsstraße einfährt
Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?
Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
30 Tage kostenlos testen!
Login