Unter dem Begriff der Beschleunigung der Regulierung lässt sich – jedenfalls nach deren eigenem Verständnis – ein Regulierungsverhalten der Versicherer einordnen, welches als Schadensmanagement bezeichnet wird (siehe auch: Lang, Reha-Management für Schwerstverletzte nach Verkehrsunfällen, VersR 2022, 1397 ff.). Nach Darstellung der Versicherungswirtschaft war die frühere Schadensregulierung durch Passivität gekennzeichnet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Geschädigten wurde abgewartet; es wurde nur reagiert und nicht agiert. Die Vorstellung eines Schadensmanagements dreht dieses Verhaltensmuster um. Die Krafthaftpflichtversicherer wollen aktiv, und zwar möglichst frühzeitig nach dem Unfall, eigene Maßnahmen einleiten, was von ihnen auch mit dem Begriff „Aktives Schadensmanagement“ umschrieben wird. Nach Darstellung der Versicherer wollen sie das Unfallopfer möglichst schnell erreichen, hierbei Informationen beschaffen und es durch eine [...]