Zur zugrundeliegenden Überlegung zur Anwendung des Unfallaufnahmebogens siehe Teil 3.1.1.2. Muster Unfallaufnahmebogen Erläuterungen zum Unfallaufnahmebogen Der Aufnahmebogen besteht aus: Teil 1 Auf Seite 1 werden die Aufnahme- und Bearbeitungsvermerke für die ersten Maßnahmen eingetragen. Teil 2 Die auf Seite 2 enthaltenen Angaben werden unverändert in das Anspruchschreiben übernommen, und zwar am einfachsten durch Fotokopieren auf die Rückseite des an den jeweiligen Adressaten gerichteten Schreibens – also gegnerische Haftpflichtversicherung, Unfallgegner und nach Erfordernis Haftpflicht-/Kaskoversicherung des Mandanten, Rechtsschutzversicherung, Krankenversicherung usw. Teil 3 Die Eintragungen auf Seite 3 sind nur für die interne Bearbeitung bestimmt und bilden entsprechende Ergänzungen zu den auf der gegenüberliegenden Seite 2 enthaltenen Daten. Teil 4 Der Raum auf Seite 4 kann für die Anfertigung der Unfallskizze verwendet [...]