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Wie bereits zu den Reparaturkosten und zum Totalschaden dargelegt wurde, empfiehlt sich in jedem Fall, das Unfallfahrzeug zunächst vom gegnerischen, ungarischen Versicherer oder dem von dieser Gesellschaft beauftragten Sachverständigen besichtigen zu lassen. Nur wenn dies nicht geschehen ist, sollte ein deutscher Sachverständiger beauftragt werden und dann wiederum nur, wenn ein erheblicher Schaden eingetreten ist. Unter diesen Voraussetzungen werden auch die Sachverständigenkosten [...]
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