Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Ist das Unfallfahrzeug nur privat genutzt, werden Mietwagenkosten grundsätzlich nicht zugesprochen. Soweit der Geschädigte zur Berufsausübung auf ein Fahrzeug angewiesen ist, werden Mietwagenkosten erstattet. Allerdings wird auch dann geprüft, ob sich diese Kosten nicht anderweitig, insbesondere durch Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel, hätten vermeiden lassen können. In den Fällen der Erstattung erfolgt ein Abzug für eigene ersparte [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen