Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Der Geschädigte kann seine Klage auf Schadenersatz vor seinem Wohnsitzgericht in seinem Heimatland anhängig machen. Die Klage ist dann gegen den ausländischen Versicherer und nicht gegen dessen Schadenregulierungsbeauftragten zu richten. Darüberhinaus können selbstverständlich Ansprüche auch weiterhin direkt in Slowenien geltend gemacht werden. Dies dürfte auf alle Fälle immer dann sinnvoll sein, wenn es sich um einen größeren Personenschaden handelt. Dann gilt folgendes: Die Haftpflichtversicherung kann in Slowenien entweder am für den Schädiger zuständigen Gericht oder am Versicherungssitz verklagt werden. Auch der Gerichtsstand des Unfallorts ist gegeben. Die sachliche Zuständigkeit ist abhängig vom Streitwert. Bis zu einem Streitwert von 2 Mio. Tolar sind Bezirksgerichte zuständig. Im Übrigen die Kreisgerichte. Urteile können innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung mit der Berufung angegriffen werden. Gegen zweitinstanzliche Urteile kann, soweit der Streitwert [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen