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Soweit im Zeitpunkt der Mandatserteilung noch möglich, sollte darauf hingewirkt werden, dass das Fahrzeug von einem von der serbischen Versicherung beauftragten Sachverständigen begutachtet wird. In einem solchen Fall werden die Sachverständigenkosten direkt von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Ein selbst in Auftrag gegebenes Sachverständigengutachten wird allenfalls dann erstattet, wenn auf anderem Wege ein Schadensnachweis nicht geführt werden [...]
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