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Ist ein Ordnungsbußenverfahren nicht möglich oder hat der Betroffene die Ordnungsbuße nicht gezahlt, so findet das Übertretungsstrafverfahren statt. Dies gilt auch für Übertretungen kantonaler Vorschriften. Hierbei handelt es sich um ein summarisches Verfahren. Von der Untersuchungsbehörde wird aufgrund der polizeilichen Ermittlungsakte eine Bußenverfügung oder ein Strafbefehl erlassen. Die Zuständigkeiten sind in der Schweiz sehr unterschiedlich geregelt, da dies in die ausschließliche Regelungsbefugnis der Kantone fällt. Der Gang des Verfahrens richtet sich nach der eidgenössischen Strafprozessordnung. Gegen die Bußen- oder Strafverfügung kann ein Rechtsmittel, die Einsprache, eingereicht werden. Die Einsprachefrist beträgt zehn Tage. Die erlassende Behörde kann nach erneuter Prüfung die Verfügung aufheben oder die Strafe herabsetzen, ansonsten wird die Akte dem zuständigen Gericht zur Entscheidung im Rahmen einer Hauptverhandlung übergeben. Gegen den Entscheid [...]
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