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Erst Mitte 2003 trat das Kraftfahrt-Haftpflicht-Gesetz in Kraft. Das russische KH-Gesetz verpflichtet jeden Eigentümer eines Kfz, für dieses eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Ausgenommen hiervon sind Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von weniger als 20 km/h und Spezialfahrzeuge des Militärs. Nach Art. 13 dieses Gesetzes hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegen den Versicherer. Der Versicherer muss innerhalb von 15 Tagen auf Ansprüche reagieren, indem er zahlt oder begründet mitteilt, weshalb eine Zahlung verweigert wird. Die Mindestdeckungssummen betragen: Gegenstand Betrag in Rub Ca. Betrag in € Personenschaden: pro Person pro Ereignis 160.000 unbegrenzt 3.908 unbegrenzt Sachschaden: pro Person pro Ereignis 120.000 160.000 2.931 [...]
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