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Eine Übernahme der Kosten erfolgt problemlos nur dann, wenn es sich um einen von der portugiesischen Versicherung bestimmten Sachverständigen handelt. In allen anderen Fallen lässt sich eine Kostenübernahme nur unter bestimmten Voraussetzungen erzielen. Stets muss der gegnerischen Versicherung die Gelegenheit gegeben worden sein, das Unfallfahrzeug durch einen eigenen Sachverständigen besichtigen zu lassen. In der Regel lässt dann die Versicherung das Fahrzeug durch einen Gutachter besichtigen. Die Kosten trägt die Versicherung. Nur wenn diese Möglichkeit nicht wahrgenommen werden oder die Versicherung nicht sofort nach dem Unfall ermittelt werden konnte oder aber sich nachträglich, beispielsweise wegen Beurteilung eines Totalschadens, die Notwendigkeit einer Begutachtung ergibt, lässt sich – oft nur auf dem Klageweg – die Übernahme der Kosten [...]
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