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In Portugal hat das Adhäsionsverfahren große praktische Bedeutung. Dies liegt vor allem daran, dass zivilrechtliche Schadenersatzansprüche, die bei einem Verkehrsunfall entstanden sind, im Strafverfahren geltend gemacht werden müssen, weil im Falle eines Freispruchs des Schädigers im Strafverfahren unter bestimmten Voraussetzungen der Zivilrechtsweg ausgeschlossen ist. Wesentlich ist ferner, dass ein Strafverfahren gegen den Schädiger, wenn wie im Regelfall nur fahrlässige Körperverletzung vorliegt, erst aufgrund eines Strafantrags eingeleitet wird, der innerhalb von sechs Monaten gestellt werden muss. Mit der Anklageerhebung erhält der Geschädigte die Mitteilung, dass er seine zivilrechtlichen Schadenersatzansprüche im Strafverfahren geltend machen kann. Er muss dies auch sofort anschließend tun, denn hierfür gibt es eine Frist von zwanzig Tagen, die mit der Zustellung der Anklage an den Angeklagten beginnt. Im Strafverfahren sollten zugleich auch Belege über die Höhe [...]
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