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Wie bereits erwähnt, empfiehlt es sich, das Fahrzeug vor der Reparatur durch einen Sachverständigen der polnischen Versicherung besichtigen zu lassen. Die hierbei entstehenden Kosten trägt die gegnerische Versicherung. Ist dies erfolgt, wird ein zusätzliches Gutachten nicht gezahlt. Aufgrund eines Beschlusses des Obersten Gerichts (Beschl. v. 18.05.2004 – III CZP 24/04, OSNC 2005/7-8/117) werden die Kosten für ein privates Gutachten grundsätzlich übernommen. Die Kosten werden dann erstattet, wenn die gegnerische Versicherung kein eigenes Gutachten erstellt bzw. der Begutachtung zustimmt oder auch in einem Streitfall vor Gericht. Steht ein Totalschaden im Raum, ist die Einschaltung eines Sachverständigen zur Schadensbemessung erforderlich. Soll dies nicht dem Sachverständigen der polnischen Versicherung überlassen, sondern ein eigenes Gutachten in Auftrag gegeben werden, empfiehlt es sich dringend, dies mit der polnischen Versicherung abzustimmen, da anderenfalls die [...]
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