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Diese werden ebenfalls erstattet. Hier spielen auch die Kosten der „Drittpersonenhilfe“ für den Direktgeschädigten eine wesentliche Rolle. Es handelt sich hier um Hilfe bei allen Alltagstätigkeiten, die der Geschädigte während einer bestimmten Zeit nicht selbständig ausüben kann. Diese Position erscheint meistens in den medizinischen Gutachten. Man braucht keine Rechnungen vorzulegen. Eine fiktive Abrechnung ist möglich (Kostenerstattung derzeit in Polen durchschnittlich: 25 PLN/Stunde). Die Fahrtkosten der Angehörigen für Besuche des Verletzten im Krankenhaus werden in angemessener Höhe [...]
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