Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Grundlage für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist das norwegische Kfz-Haftpflichtversicherungsgesetz vom 03.02.1961. Danach können Entschädigungsansprüche direkt gegenüber der Versicherung des Schädigers geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche können aufgrund Verschuldenshaftung wegen unerlaubter Handlung bestehen. Daneben kommt nach dem Kfz-Haftpflichtgesetz auch eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung in Betracht. Ansprüche aus der Gefährdungshaftung können ausschließlich gegen den Haftpflichtversicherer geltend gemacht werden. Eigene Ansprüche gegen den Schädiger oder den Kfz-Halter bestehen [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen