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Manche Verkehrsübertretungen sind als „leichte Vergehen“ einzustufen und werden mit einer gebührenpflichtigen Verwarnung („avertissement taxé“) durch die Polizei oder einem Bußgeldbescheid bestraft. Das Verwarnungsgeld muss binnen 45 Tagen ab Feststellung des Verstoßes bezahlt werden. Es besteht auch die Möglichkeit, die gebührenpflichtige Verwarnung direkt vor Ort zu bezahlen (für Nichtgebietsansässige sogar Pflicht). Für Vergehen („contraventions“) ist das Friedensgericht, welches als Polizeigericht arbeitet („Tribunal de Police“) zuständig. Das Polizeigericht kann für Vergehen eine Geldstrafe zwischen 25 € und 250 € aussprechen. Es kann jedoch sein, dass ein Gesetzestext für schwerwiegendere Vergehen eine höhere Geldstrafe vorsieht. Solche Vergehen können mit einer Geldstrafe bis zu 500 € bestraft werden. Zudem kann das Polizeigericht die Beschlagnahme des Fahrzeugs anordnen und ein Fahrverbot zwischen acht Tagen und einem Jahr aussprechen. Die [...]
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