Neben dem Schmerzensgeld sind auch noch der Integritätsschaden sowie der ästhetische Schaden bekannt. Schmerzensgeld wird nach dem Grad der Verletzungen und der Dauer der ärztlichen Behandlung bzw. der durch die Verletzung eingetretenen Arbeitsunfähigkeit bemessen. Der Nachweis erfolgt durch ärztliches Attest. Bei schwereren Verletzungen empfiehlt es sich jedoch, das Gutachten eines luxemburgischen Arztes einzuholen bzw. einholen zu lassen. Verbleibt aufgrund der Unfallverletzungen auf Dauer eine Einschränkung der Erwerbsfähigkeit, wird der dadurch hervorgerufene Integritätsschaden ebenfalls erstattet. Die Bemessung erfolgt nach Alter und sozialer Stellung des Geschädigten sowie nach dem Grad der verbliebenen Invalidität. Verbleibt ein Dauerschaden in Form einer Entstellung (z.B. Narben), wird auch der ästhetische Schaden ersetzt. Der Rahmen der Entschädigung für das reine Schmerzensgeld liegt zwischen 250 € und 20.000 € (in Ausnahmefällen), bei zusätzlichem [...]