Schmerzensgeld wird in Kroatien für erlittene Schmerzen, für Verunstaltungen, erlittene Ängste, Invalidität und bei Tod eines nahen Angehörigen gezahlt. Allerdings ist ein Gutachten eines kroatischen medizinischen Sachverständigen notwendig. Rentenzahlungen sind nicht möglich. Gezahlt werden maximal bisher 100.000 €. Die Höhe richtet sich nach Art, Dauer und Intensität der Schmerzen. Wichtig sind zudem u.a. die Heilbehandlungsdauer, die möglichen Dauerschäden, verminderte Heiratsaussichten und mögliche Probleme im Arbeitsleben. Schmerzensgeld erhalten auch einem getöteten Verkehrsopfer nahestehende Personen wie Ehegatten, außereheliche Lebensgefährten, Kinder und Eltern (ca. 44.000 [...]