Das kroatische Obligationengesetz regelt die Haftung nach einem Verkehrsunfall. Danach haftet der Unfallverursacher zunächst aus Verschulden. Das Verschulden des Unfallverursachers wird gesetzlich vermutet. Widerlegt werden kann die Vermutung durch den Unfallverursacher dadurch, dass er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Darüber hinaus enthält das Obligationengesetz auch einen Gefährdungstatbestand. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet grundsätzlich für den Schaden. Geht von einer Sache oder einer Tätigkeit eine erhöhte Gefahr für die Umwelt aus, so wird ohne Verschulden gehaftet. Fahrer und Halter unterliegen beim Betrieb eines Kfz der verschuldensunabhängigen Haftung. Von der Haftung erfolgt eine Befreiung nur dann, wenn dem Betroffenen der Nachweis gelingt, dass er den Unfall nicht verschuldet hat. Bei höherer Gewalt ist die Haftung ausgeschlossen, wenn diese nicht auf ein Fahrverhalten oder den Betrieb des Fahrzeugs beruht. Der Halter haftet auch [...]