Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Das kroatische Obligationengesetz regelt die Haftung nach einem Verkehrsunfall. Danach haftet der Unfallverursacher zunächst aus Verschulden. Das Verschulden des Unfallverursachers wird gesetzlich vermutet. Widerlegt werden kann die Vermutung durch den Unfallverursacher dadurch, dass er nachweist, dass ihn kein Verschulden trifft. Darüber hinaus enthält das Obligationengesetz auch einen Gefährdungstatbestand. Wer einem anderen einen Schaden zufügt, haftet grundsätzlich für den Schaden. Geht von einer Sache oder einer Tätigkeit eine erhöhte Gefahr für die Umwelt aus, so wird ohne Verschulden gehaftet. Fahrer und Halter unterliegen beim Betrieb eines Kfz der verschuldensunabhängigen Haftung. Von der Haftung erfolgt eine Befreiung nur dann, wenn dem Betroffenen der Nachweis gelingt, dass er den Unfall nicht verschuldet hat. Bei höherer Gewalt ist die Haftung ausgeschlossen, wenn diese nicht auf ein Fahrverhalten oder den Betrieb des Fahrzeugs beruht. Der Halter haftet auch [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen