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Die Gebühren eines kroatischen Rechtsanwalts werden anhand eines Anwaltstarifs festgestellt. Als Bemessungsgrundlage dienen die Höhe des Streitwerts und der zeitliche Arbeitsaufwand. Kroatische Anwälte können allerdings ihr Honorar auch mit dem Mandanten vereinbaren. Die außergerichtlich angefallenen Kosten des Anwalts werden nur dann erstattet, wenn die Einschaltung eines Anwalts aufgrund der Schwere des Unfalls und wegen schwerer Verletzungen notwendig war. In gerichtlichen Verfahren trägt die unterlegene Partei die Anwaltskosten der obsiegenden Partei in voller [...]
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