Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0
Nach einem Unfall in Island kann der Geschädigte sein Fahrzeug nicht ohne weiteres in Eigenregie reparieren lassen. Vielmehr benennt die isländische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten eine Schadensaufnahmestelle. Dort muss das unfallbeschädigte Fahrzeug vorgestellt werden. Erst im Anschluss daran nennt die isländische Haftpflichtversicherung dem Geschädigten eine Werkstatt, in der das Fahrzeug entsprechend den Vorgaben des Schadensgutachtens repariert wird. Die Kosten werden von dort unmittelbar mit der isländischen Haftpflichtversicherung [...]
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von rechtsportal.de abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert? Noch nicht registriert?

Testen Sie rechtsportal.de jetzt 30 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.

30 Tage kostenlos testen!
Login
Passwort vergessen